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www.lwl-massregelvollzug.de | Nachsorge - Maßregelvollzug - 19.02.2019 URL: https://www.lwl-massregelvollzug.de/de/MRV_Inhalte/MRV-Funktion/Nachsorge/
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Nachsorge sichert Therapieerfolg

Anbindung an Forensische Nachsorge-Ambulanz

Für eine erfolgreiche und stabile Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist die Überführung von forensischen Patienten, die entlassen werden sollen, in eine geeignete Nachsorgeform von großer Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten benötigen auch nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug den Schutz und die Kontrolle von stationären oder teilstationären Einrichtungen wie Wohnheimen oder betreuten Wohngemeinschaften. Andere wohnen selbständig, müssen aber weiterhin regelmäßig fachärztlich behandelt oder ambulant betreut werden. Auch die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. die Arbeit in speziellen Werkstätten gehört zur Nachsorge.

Letzter Schritt in der Behandlungskette

Forensische Nachsorge ist eingebunden in das gemeindepsychiatrische System der allgemeinen psychiatrischen Versorgung. Die Nachsorge bildet den letzten Schritt in der Behandlungskette und wird möglichst frühzeitig in den jeweiligen Therapie- und Behandlungsplan mit einbezogen. Von der forensischen Klinik wird der Übergang in die Nachsorge sorgfältig vorbereitet und geplant, wobei auch die nachsorgenden Einrichtungen bzw. Therapeuten/innen frühzeitig einbezogen werden. Die forensische Klinik bleibt in engem Kontakt mit der nachsorgenden Einrichtung, um bei Krisen oder allgemeinem Abstimmungs- oder Informationsbedarf schnell reagieren zu können.

Wenn der Patient die notwendigen therapeutischen Fortschritte gemacht und alle Lockerungsstufen ohne Zwischenfälle absolviert hat, besteht die letzte Lockerung vor der bedingten Entlassung in einer längeren Beurlaubung. Hier beginnt bereits die nachsorgende Tätigkeit vor Ort als Vorbereitung auf den Alltag nach der Entlassung. Die Anbindung an eine forensisch fachkundige Nachsorgeambulanz sichert dabei die erreichten Therapiefortschritte.

Flächendeckendes Netz von LWL-Ambulanzen

Seit 2002 ist das Land NRW per Gesetz verpflichtet, die notwendigen Kosten für die Nachsorge auch nach der bedingten Entlassung zu übernehmen. Zwischenzeitlich hat der LWL in Westfalen-Lippe ein flächendeckendes Netz an forensischen Nachsorgeambulanzen aufgebaut.

Leitlinien zur ambulanten Nachsorge

Nachdem das Land NRW im August 2003 finanzielle Mittel für den Aufbau und die Arbeit von Forensischen Nachsorge-Ambulanzen bereit gestellt hatte, hat eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Fachleuten der LWL-Maßregelvollzugsabteilung und langjährig erfahrenen Praktikern, Leitlinien zur ambulanten Nachsorge suchtkranker und psychisch kranker Patienten aus dem LWL-Maßregelvollzug entwickelt. An diesen Leitlinien orientieren sich die Forensischen Nachsorge-Ambulanzen in ihrer Arbeit, die durch regionale und strukturelle Vorgaben unterschiedlich geprägt sein kann.

 

Leitlinien ambulante Nachsorge (PDF; 59,9 KB)

Das Foto zeigt eine Übersicht über das Netzwerk der Forensischen Fachambulanzen +

Forensische Fachambulanzen

Hier finden Sie eine Übersicht über das Netzwerk der forensischen Fachambulanzen in Westfalen-Lippe.

Zum Flyer

Das Foto zeigt vier Würfel mit der Aufschrift "JOBS" +

Interesse an der Arbeit im LWL-Maßregelvollzug?

In unseren forensischen Kliniken arbeiten verschiedene Berufsgruppen aus unterschiedlichen Berufsfeldern mit medizinisch-therapeutischen und pflegerisch-erzieherischen Aufgaben.

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