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www.lwl-massregelvollzug.de | § 2 MRVG - Maßregelvollzug - 09.12.2019 URL: https://www.lwl-massregelvollzug.de/de/MRV_Inhalte/Rechtsgrundlagen/Gesetze/MRVG_Para_2/
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§ 2 MRVG NRW

(1) Die Einrichtungen sind so zu gestalten, dass eine sachgerechte Therapie der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Räume für die Behandlung, den Aufenthalt während der Ruhe- und Freizeit, für beschäftigungs-, arbeitstherapeutische und schulische Maßnahmen und andere angemessene Beschäftigungen sowie Gemeinschafts- und Besuchsräume sind zweckentsprechend auszugestalten.

(2) Die Räume müssen für eine gesunde Lebensführung geeignet und ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fensterfläche ausgestattet sein.
Grafik: Titelseite Informationsbroschüre (Öffnet die Internetseiteseite 'Informationsbroschüre' in einem neuen Fenster) +

Mit Sicherheit für die Menschen

Informationen über den LWL-Maßregelvollzug finden Sie auch in der  Informationsbroschüre des LWL, die Sie sich hier anschauen und herunterladen können.

Das Foto zeigt vier Würfel mit der Aufschrift "JOBS" +

Interesse an der Arbeit im LWL-Maßregelvollzug?

In unseren forensischen Kliniken arbeiten verschiedene Berufsgruppen aus unterschiedlichen Berufsfeldern mit medizinisch-therapeutischen und pflegerisch-erzieherischen Aufgaben.

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LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen

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Erläuterungen zu Begriffen rund um den Maßregelvollzug finden Sie im

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