"Maßregelvollzug - Dunkelkammer des Rechts?"
LWL-Expertengespräch "Psychiatrie und Recht"
In der aktuellen Debatte rund um den Fall Mollath firmiert die forensische Psychiatrie als „Dunkelkammer des Rechts“, als quasi rechtsfreier Raum, in dem Patienten „auf unbestimmte Zeit verschwinden“ und wo ihnen selbst einfachste Vergünstigungen versagt bleiben. Der Maßregelvollzug ist auf neue Art und Weise ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt: prägten bislang eher Ausbrüche, Zwischenfälle und Straftaten das Bild in der medialen Öffentlichkeit und suggerierten so einen angeblich zu laxen Umgang mit psychisch kranken Rechtsbrechern, schwingt das Pendel aktuell offensichtlich in die andere Richtung. Den Gerichten, den Sachverständigen und forensischen Kliniken wird unterstellt, Menschen zu leicht, zu lang und in manchen Fällen zu Unrecht in den Maßregelvollzug zu bringen.
Im Expertengespräch am 2. Dezember 2013 wurde die aktuelle Entwicklung im Maßregelvollzug aus fachlicher Sicht und aus unterschiedlichen Blickwinkeln kritisch beleuchtet. Nachgegangen wurde den Fragen:
Gibt es eine Dunkelkammer im Maßregelvollzug? Ist der Maßregelvollzug ein rechtsfreier Raum? Sind Maßregelvollzugspatienten Opfer der Justiz? Entwickelt sich der Maßregelvollzug immer mehr zu einer „Lebensversickerungsanstalt“? Muss der Maßregelvollzug reformiert werden und wenn ja, wie? Welche Rolle haben die Medien?
Diese Fragen aus der aktuellen Debatte nahmen renommierte Expertinnen und Experten in ihren Vorträgen unter rechtlichen und forensisch-psychiatrischen Gesichtspunkten näher unter die Lupe und stellten sich der Diskussion. Auch die jüngsten Reformüberlegungen des Bundesministeriums der Justiz waren Gegenstand des Expertengesprächs.
Materialien:
- Programm des 29. Expertengespräches (PDF; 163 KB)
- Folien zum Vortrag M. Koller 'Maßregelvollzugspatienten - Opfer der Justiz?' (PDF; 4,2 MB)
- Folien zum Vortrag B. Lakotta 'Maßregelvollzug in den Fängen der Medien (PDF; 9,2 MB)
- Reformüberlegungen des Bundesministeriums der Justiz zur Unterbringung nach § 63 StGB (August 2013) (PDF; 63 KB)