Maßregelvollzug in Westfalen-Lippe
In den Maßregelvollzugskliniken des LWL behandeln unsere Fachleute psychisch kranke und suchtkranke Patientinnen und Patienten. Sie alle sind wegen ihrer Erkrankung straffällig geworden und wurden deshalb von einem Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen. Ziel der Behandlung in unseren Kliniken ist ein straffreies Leben nach der Entlassung.
Der Maßregelvollzug ist in Nordrhein-Westfalen eine staatliche Aufgabe. Als Träger von forensischen Kliniken führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den gesetzlichen Auftrag der "Besserung und Sicherung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter" für das Land NRW durch.