Die Beschwerdekommission des LWL-Maßregelvollzuges hat ihren Bericht für das Jahr 2017 veröffentlicht. Weitere Informationen und den Jahresbericht finden Sie
Maßregelvollzug in Westfalen-Lippe
Der Maßregelvollzug erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Psychisch kranke oder suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben, werden zum Schutz der Bevölkerung in forensischen Kliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen untergebracht. Dort werden sie therapiert mit dem Ziel, sie zu einem straffreien Leben zu befähigen und ihnen ein möglichst eigenständiges Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Maßregelvollzug eine staatliche Aufgabe. Als Träger von forensischen Kliniken führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den gesetzlichen Auftrag der "Besserung und Sicherung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter" für das Land NRW durch.