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Entweichung

Forensische Kliniken haben sehr hohe bauliche und technische Sicherheitsstandards. Es kommt daher sehr selten zu Ausbrüchen. So genannte Entweichungen kommen dagegen immer mal wieder vor - wenn auch nicht häufig. Im Maßregelvollzug spricht man von einer Entweichung, wenn ein Patient unerlaubt fernbleibt - etwa aus einem als Lockerung gewährten Ausgang; auch wenn er sich nur verspätet hat und dieses nicht mitteilt und nicht erreichbar ist.

Jeder Fall wird unverzüglich der Polizei gemeldet, auch wenn der entwichene Patient keine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Zu der Fahndungsmeldung gehört auch eine aktuelle Personenbeschreibung des Entwichenen.

In den meisten Fällen jedoch kommen die Patienten noch am selben Tag oder wenige Tage später freiwillig in die Einrichtung zurück, ein weiterer Teil wird nach kurzem Fernbleiben von der Polizei zurückgebracht.

Mehrere Studien aus Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass es bei einer großen Anzahl von Lockerungen zwar einige Entweichungen gab, dass es aber äußerst selten zu ernsteren Zwischenfällen oder sogar einschlägigen Rückfällen kam. Fortschritte in Diagnostik und Therapie sowie die Verstärkung der technischen und baulichen Sicherungsvorkehrungen führen dazu, dass heute weniger Menschen als früher aus den Einrichtungen des Maßregelvollzuges entweichen. Trotz steigender Patientenzahlen ist die Anzahl der Entweichungen in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken.

Dennoch, es gibt keine 100-prozentige Sicherheit vor Entweichungen und Ausbrüchen. Als Ausbrüche werden Entweichungen bezeichnet, die durch Überwindung von Sicherungseinrichtungen beziehungsweise unter Anwendung von Gewalt gegen Personen oder Sachen erfolgen.