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Therapieformen

Grundsätzlich kommen verschiedene Therapieformen und -maßnahmen zum Einsatz, die sich ergänzen. Eine Orientierung an wissenschaftlichen Standards und die regelmäßige Überprüfung der eigenen Praxis durch Qualitätssicherung und fachlichen Austausch mit anderen Institutionen ist dabei selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit an LWL-Kliniken.

Abhängig von der Erkrankung, den Fähigkeiten und dem Delikt des Patienten werden im Maßregelvollzug unterschiedliche Therapieformen auf jeden Patienten individuell zugeschnitten. Bevor die eigentliche Behandlung beginnt, wird jeder Patient und jede Patientin einer sorgfältigen Diagnose unterzogen. Da forensische Patienten nicht freiwillig in der Psychiatrie sind, muss ihre individuelle Therapiebereitschaft oft mühsam und langwierig entwickelt werden. Dann erst ist ein Therapiebeginn überhaupt möglich.

Medikamentöse Behandlung Therapie mit Psychopharmaka

Ein wichtiger Baustein in der Therapie im Maßregelvollzug ist die medikamentöse Behandlung. Vor allem Patienten, die an psychischen Erkrankungen wie etwa Psychosen erkrankt sind, sind meist erst über eine Behandlung mit Psychopharmaka wieder erreichbar und therapiefähig. Psychopharmaka sind unentbehrliche Hilfsmittel bei der Behandlung schwerer psychischer Störungen. Sie unterdrücken Ängste, Depressionen oder Halluzinationen.

Behandeln von psychischen Störungen Psychotherapie

Die Patienten werden darüber hinaus individuell und in der Gruppe therapiert - hierzu zählen die Gesprächs- oder Verhaltenstherapie sowie tiefenpsychologische Verfahren. Die Psychotherapie ist das gezielte Behandeln von psychischen Störungen und deren Folgen durch gezielte Methoden, Techniken und Verfahren. In der Regel findet die Behandlung als Gespräch zwischen Patient und Psychotherapeut statt.

Eine wichtige Rolle spielen auch delikspezifische Verfahren, die sich mit den Taten auseinandersetzen - etwa ein Anti-Agressionstraining oder ein spezielles Behandlungsangebote für Sexualstraftäter.

 

Arbeits- und Beschäftigungstherapie

Die Arbeits- und Beschäftigungstherapie spielt eine große Rolle im Behandlungsprozess von Maßregelvollzugspatienten. Denn Arbeit und Beschäftigung geben Halt und Struktur im Alltag.

Unsere Kliniken bieten ihren Patienten unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten an - etwa in der industriellen Fertigung, in Holz- und Metallwerkstätten oder in der Büroarbeit. Die Therapieangebote werden individuell auf die Fertigkeiten, Interessen und das Konzentrations- und Ausdauervermögen der Patienten angepasst.

Sport- und Bewegungstherapie

Auch nonverbale Therapieformen werden in der Behandlung von Maßregelvollzugspatienten eingesetzt. Neben der Arbeits- und Beschäftigungstherapie sowie der Kunst- und Musiktherapie gehört dazu die Sport- und Bewegungstherapie. Viele Patienten, die etwa aufgrund ihrer Erkrankung Probleme mit der Selbst- und Fremdwahrnehmung, in der Kommunikations- und Beziehungsgestaltung oder dem Umgang mit inneren Impulsen haben, finden hierüber häufig einen Zugang zu ihrer Therapie.

Die Sport- und Bewegungstherapie dient der Verbesserung der Psychomotorik, der Bewegungserziehung sowie der Förderung des sozialen Umgangs mit anderen.