Therapieformen
Grundsätzlich kommen verschiedene Therapieformen und -maßnahmen zum Einsatz, die sich ergänzen. Eine Orientierung an wissenschaftlichen Standards und die regelmäßige Überprüfung der eigenen Praxis durch Qualitätssicherung und fachlichen Austausch mit anderen Institutionen ist dabei selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit an LWL-Kliniken.
Abhängig von der Erkrankung, den Fähigkeiten und dem Delikt des Patienten werden im Maßregelvollzug unterschiedliche Therapieformen auf jeden Patienten individuell zugeschnitten. Bevor die eigentliche Behandlung beginnt, wird jeder Patient und jede Patientin einer sorgfältigen Diagnose unterzogen. Da forensische Patienten nicht freiwillig in der Psychiatrie sind, muss ihre individuelle Therapiebereitschaft oft mühsam und langwierig entwickelt werden. Dann erst ist ein Therapiebeginn überhaupt möglich.