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Sicherungsauftrag

Der Schutz der Bevölkerung, aber auch des Personals in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs, hat höchste Priorität. Gesichert wird einerseits durch bauliche und technische Mittel, zum Beispiel durch Panzerglas, elektronisch geregelte Schleusen, Alarmgeber und hohe Zäune um die Außenanlagen.

Ein Sicherheitsbeauftragter kümmert sich darum, dass diese Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig kontrolliert und ggfls. verbessert werden, auch hinsichtlich der organisatorischen Regelungen. Der beste Schutz vor erneuter Straffälligkeit ist aber eine erfolgreiche Therapie. Menschen, die gebessert aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, werden erheblich seltener rückfällig als Straffällige, die ihre Haft im Strafvollzug verbüßt und keine Therapie gemacht haben.