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Einsichts­fähigkeit

Die Einsichtsfähig bedeutet, dass der Straftäter die Fähigkeit besitzt, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Ein Beispiel: Ein Mann erkrankt an einer Psychose. Er hört eine Stimme, die ihm befiehlt, jemanden zu töten. Er ist fest im Glauben daran, dass es sich bei der Stimme um die Stimme Gottes handelt und dieser damit im Recht sei, geltene Gesetze außer Kraft und neue einzusetzen. Der Mann ist somit fest davon überzeugt, dass sein Handeln gesetzeskonform ist. Seine Einsichtsfähigkeit ist also aufgehoben.