Psychosen
Im Maßregelvollzug bilden Patienten mit einer schizophrenen Psychose die größte Gruppe. Etwa 70 Prozent aller psychisch kranken Patienten im LWL-Maßregelvollzug leiden darunter.
Die Symptome sind vielfältig: Sie umfassen Wahnvorstellungen, Stimmungsschwankungen, Denk- und Sprachstörungen wie etwa Unkonzentriertheit, Wahrnehmungsstörungen wie zum Beispiel Halluzinationen und Ich-Störungen.
Von Ich-Störungen spricht man, wenn sich jemand von Außenkräften gesteuert und beeinflusst fühlt. Häufig kapseln sich Betroffene immer mehr ab, leben in einer eigenen Wirklichkeit, hören möglicherweise Stimmen, die es nicht gibt, und nehmen ihre Umgebung als zunehmend bedrohlich und feindselig wahr. Patienten, die an einer Psychose leiden, sind häufig nicht in der Lage, ihren Zustand als Erkrankung zu begreifen.
Im Verlauf der Behandlung einer Schizophrenie kann häufig völlige Symptomfreiheit erzielt werden. Es gibt aber auch Verläufe, die zu schweren dauerhaften Krankheitszuständen führen. Mit einer adäquaten Behandlung lassen sich die Symptome bei der Mehrzahl der betroffenen Menschen deutlich positiv beeinflussen. Zum Einsatz kommen unter anderem Neuroleptika. Das sind Medikamente, die das gestörte Gleichgewicht zwischen den Botenstoffen im Gehirn wieder herstellen. Weitere wichtige Hilfen sind soziotherapeutische Maßnahmen, Psychoedukation (Aufbau eines Krankheitsverständnisses) und eine psychotherapeutische Begleitung.
Eine untergeordnete Rolle unter den Diagnosen im Maßregelvollzug spielen dagegen die affektiven Psychosen wie schwere Depressionen und bipolare Erkrankungen (Gemütszustand pendelt zwischen Depression und Manie). Allgemein handelt es sich um willentlich nicht zu beeinflussende Schwankungen bzw. einseitige Auslenkungen der Gestimmtheit eines Menschen, teilweise einhergehend mit einer fehlgeleiteten Realitätsauffassung.
Ein Fallbeispiel
Schizophrenie
Bodo P. ist ein ausgeglichener junger Mann. Doch in kurzer Zeit verändert sich der 28-Jährige. Freunde und Familie erleben ihn häufiger gereizt. Er hört Stimmen, fühlt sich bedroht. Irgendwann schlägt er seine Frau plötzlich nieder und verletzt sie schwer mit einem Messer. Ein Gutachter stellt fest: Bodo P. leidet an Schizophrenie – eine schwere psychotische Erkrankung mit Realitätsverlust. Er wird auf Anordnung des Gerichtes nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.