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Entweichungen

Trotz steigender Patientenzahlen ist die Zahl der Entweichungen insgesamt in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert worden. Ermöglicht wurde diese Entwicklung durch baulich-technische und organisatorische Verbesserungen sowie die Einführung aufwändiger Prüfmechanismen vor Vollzugslockerungen.

Eine Entweichung aus dem Maßregelvollzug liegt dann vor, wenn sich ein Patient oder eine Patientin ohne Erlaubnis aus der Einrichtung entfernt oder sich länger als erlaubt außerhalb der Einrichtung aufhält.

Dies bedeutet, dass bereits eine verspätete Rückkehr aus einem Ausgang als Entweichung registriert und entsprechend bearbeitet wird. Buchstäbliche Ausbrüche aus dem gesicherten Bereich der sechs forensischen LWL-Kliniken kamen in den vergangenen Jahren allein aufgrund der hohen baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen kaum noch vor.

Mehr als die Hälfte aller entwichenen Patienten kommt freiwillig in die Klinik zurück. Während bei den suchtkranken Patienten nur jeder Dritte freiwillig zurückkehrt, sind es bei den psychisch kranken Rechtsbrechern etwa 75 Prozent der Entwichenen. In der Regel ist dies auf die gute therapeutische Bindung an die Betreuerinnen und Betreuer zurück zu führen. Kommt es in einer Klinik zu einer Entweichung, so ist die Klinik verpflichtet, dieses Ereignis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu melden.

Die LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen prüft jeden derartigen Vorfall gemeinsam mit der Klinikleitung umgehend und bis ins Detail, um mögliche sicherheits- oder behandlungsrelevante Probleme zu erkennen und zu beheben. Auch der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug NRW als Aufsichtsbehörde wird unmittelbar informiert.