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Eine Illustration zeigt zwei Männer, die an einer Mauer entlang gehen. Im Vordergrund ist eine Kamera an einer Hauswand zu sehen.

Was ist Maßregelvollzug?

Im Unterschied zum Strafvollzug kümmert sich der Maßregelvollzug um Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Intelligenzminderung oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Sie wurden von einem Gericht in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.

Der Maßregelvollzug hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen - einerseits durch eine gesicherte Unterbringung, anderseits mit Hilfe verschiedener Therapien. Das Ziel ist, die Patient:innen auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.

Die Rehabilitation von forensischen Patient:innen ist nur mit der Gesellschaft und nicht gegen sie möglich. Um Vorbehalten zu begegnen und Verständnis für die Aufgaben, Ziele und die Arbeit des Maßregelvollzuges zu wecken, will der LWL offen und sachlich informieren und damit den Maßregelvollzug transparenter machen.

Eine Frage der Schuldfähigkeit

Das deutsche Strafrecht orientiert sich am Schuldprinzip. Es geht davon aus, dass ein Täter über seine Willens- und Entscheidungsfreiheit verfügt. Das heißt, er weiß, dass er mit der Tat ein Unrecht begeht, und er kann frei entscheiden, ob er die Tat begeht oder nicht.

Es gibt aber Menschen, die eine Straftat begehen und dabei diese Willensfreiheit vor Gericht gutachterlich nachgewiesen  nicht haben, zum Beispiel, weil ihr Wille beziehungsweise ihre Entscheidungsfreiheit durch psychische Krankheit, Alkoholabhängigkeit oder geistige Behinderung beeinträchtigt, vielleicht sogar ausgeschaltet war.

Diese Menschen handeln demzufolge nicht schuldhaft im Sinne des Schuldprinzips und können daher nicht bestraft und in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden. Für nicht oder vermindert schuldfähige Rechtsbrecher wurde der Maßregelvollzug geschaffen.

Therapie und Sicherheit

Der Maßregelvollzug dient nicht (wie die Strafe) dem Ausgleich für begangenes Unrecht. Vielmehr sollen Rechtsbrecher:innen – soweit möglich – durch die Behandlung ihrer Störung und durch die sichere Unterbringung in einer Fachklinik abgehalten werden, weitere Taten zu begehen.

Therapie und Sicherheit die beiden Aufgaben des Maßregelvollzuges sind also eng miteinander verknüpft. Beide dienen dem Schutz der Gesellschaft.

Einerseits werden Rechtsbrecher:innen in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs therapiert, um anschließend wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden zu können (Besserung). Andererseits soll die Gesellschaft mit hohen Sicherheitsmaßnahmen vor weiteren Straftaten geschützt werden (Sicherung).

 

Viele Instanzen und klare Zuständigkeiten

Für einen qualifizierten Maßregelvollzug arbeiten viele Instanzen zusammen:

Einweisung und Entlassung der forensischen Patienten sowie eine regelmäßige Überprüfung der Unterbringung sind Sache der zuständigen Gerichte. Unterstützt werden sie dabei von FachgutachterInnen.

In Nordrhein-Westfalen ist der Maßregelvollzug Landesaufgabe. Das zuständige Ministerium und die oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weil das Land aber keine eigenen forensischen Kliniken betreibt, hat es im Maßregelvollzugsgesetz den Vollzug der "Maßregeln der Besserung und Sicherung" den Direktoren der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) übertragen. Diese handeln somit als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Landschaftsverbände sind somit als große kommunale Träger von forensischen Kliniken – neben einigen freigemeinnützigen Trägern – verantwortlich für die praktische Durchführung des Maßregelvollzugs.

Aktuelles Zu Besuch im LWL-Maßregelvollzug

Filmteam begleitet Anwohner der künftigen Forensik in Hörstel

Wer ist in einer Maßregelvollzugsklinik untergebracht? Wie wird dort therapeutisch gearbeitet? Und wie sicher ist so eine Forensik überhaupt? Mit Fragen wie diesen besuchte eine Gruppe aus Hörstel-Dreierwalde die Maßregelvollzugsklinik Herne des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL). Die zwei Männer und Frauen wohnen nahe der forensischen Klinik in Hörstel im Kreis Steinfurt, die im Mai 2023 in Trägerschaft des LWL in Betrieb gehen wird. Ein Filmteam hat die Hörstler:innen begleitet.

Hier geht es zum Film

Infomaterial zum Maßregelvollzug

Unsere Informationsbroschüre "Mit Sicherheit für die Menschen"

Die Informationsbroschüre "Mit Sicherheit für die Menschen" möchte mehr als nur über die rechtlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs aufklären. Sie lässt Sie hinter die hohen Mauern und Zäune blicken; klärt über die vielfältigen Sicherheitsvorkehrungen auf; gibt Einsichten in Alltag, Leben, Delikte und Krankheiten unserer Patient:innen. Vor allem aber informiert sie über die qualifizierte Arbeit, die in unseren Kliniken geleistet wird. Denn eine erfolgreiche Besserung und Therapie sind der beste Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.

Die pdf-Datei ist nicht barrierefrei. Jedoch sind alle Inhalte – auch teils in ausführlicherer Form – auf unseren Internetseiten zu finden.

Broschüre: "Mit Sicherheit für die Menschen" (PDF, nicht barrierefrei)

Bild zeigt mehrere Broschüren