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Artikel 2, Absatz 1

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

 

Dazu LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg:

"Es ist ein Dilemma: Wenn Rechtsbrüchige aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden können, können sie auch nicht strafrechtlich belangt werden. Was ist aber mit den Schutzrechten der Allgemeinheit? Muss sie weitere Verstöße einfach dulden? Nein!

Die Lösung liegt in der Arbeit unserer forensischen Kliniken. Denn Auftrag der forensischen Psychiatrie ist es, beiden Rechtsansprüchen gerecht zu werden: Die Vielen werden geschützt, indem die Einzelnen sicher untergebracht werden - gleichzeitig erhalten diese durch fachgerechte Therapieangebote eine Chance auf Rehabilitation. Eine Lösung ganz im Sinne von Artikel 2 unseres Grundgesetzes."

Maßregelvollzug in Westfalen-Lippe

In den Maßregelvollzugskliniken des LWL behandeln unsere Fachleute psychisch kranke und suchtkranke Patientinnen und Patienten.

Sie alle sind wegen ihrer Erkrankung straffällig geworden und wurden deshalb von einem Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen. Ziel der Behandlung in unseren Kliniken ist ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Der Maßregelvollzug ist in Nordrhein-Westfalen eine staatliche Aufgabe. Als Träger von forensischen Kliniken führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den gesetzlichen Auftrag der "Besserung und Sicherung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter" für das Land NRW durch.

Tranzparenz Maßregelvollzug - Was ist das?

Informationen über die Forensische Psychiatrie

Wenn von Justizvollzugsanstalten oder auch Gefängnissen gesprochen wird, haben viele Menschen recht klare Vorstellungen davon, wie es "hinter Gittern" aussieht. Doch was genau bedeutet eigenglich Maßregelvollzug oder auch Forensische Psychiatrie?  Wer wird dort untergebracht? Und warum gibt es den Maßregelvollzug überhaupt? Unser Ziel ist es, offen und möglichst transparent darüber zu informieren und so auch die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu fördern.  Auf unseren Seiten können Sie sich selbst ein Bild machen über die rechtlichen Grundlagen, über die hohen Sicherheitsmaßnahmen, aber auch darüber, wie die Menschen in unseren Kliniken behandelt werden.

Informieren Sie sich hier

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Schon mal über Forensik nachgedacht?

Ja, es gibt viele gute Gründe, im LWL-Maßregelvollzug zu arbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen, die hier arbeiten, haben sich häufig sehr bewusst für diesen Arbeitsbereich entschieden. Wenn man mit Ihnen spricht, erfährt man warum. Sei es der Teamspirit, die Verlässlichkeit, die individuellen Möglichkeiten, sich einzubringen - entdecken Sie hier unsere Stellengebote und erfahren Sie, was uns ausmacht.

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Aktuelles

"Deep Dive" der Pflege

Juni 2024| Zu einem "Deep Dive" der Pflege - so fasste Poetry Slammer und Moderator Lars Ruppel die LWL-Bundeskonferenz der forensisch-psychiatrischen Pflege in seinem Schlusswort zusammen - trafen sich mehr als 160 Pflege-Fachleute nun in Bad-Sassendorf, weitere nahmen online teil. 

Angeregt wurden drängende Fragen wie gelingende Teamarbeit im Generationen-Mix, Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung und Umgang mit herausforderndem Patientenverhalten diskutiert, aufgelockert von Fach-Foren und Improvisationstheater. Erstmalig wurde auch ein gemeinsames Abendprogramm angeboten. Die einladenden Pflegedirektoren der forensischen LWL-Kliniken zeigten sich erfreut über den regen Austausch und die gute Resonanz.

weitere News und Nachrichten

Blick in einen Tagungsraum mit grün-blauen Tagungstafeln "Fusion" (Bild: LWL-Schufi)

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