Straftaten im LWL-Maßregelvollzug
Die Straftaten von forensischen Patient:innen im LWL-Maßregelvollzug weisen eine große Bandbreite auf. In den meisten Fällen spielt Gewalt dabei eine große Rolle und oft liegen einzelne oder mehrere schwerwiegende Taten vor. Manche Patient:innen wurden jedoch auch in einer forensischen Klinik untergebracht, weil sie mehrfach wegen geringerer Straftaten aufgefallen sind und Wiederholungsgefahr besteht.
Mehr als die Hälfte der psychisch kranken Patient:innen wurde wegen Körperverletzung, Tötungen oder versuchten Tötungen eingewiesen. Der überwiegende Teil ist an einer Psychose erkrankt.
Bei den suchtkranken Straftäter:innen überwiegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Raub- und Eigentumsdelikte sowie Körperverletzung. Die meisten Taten stehen im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität.
Straftaten von nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch untergebrachten Patienten
Häufigstes Delikt: Körperverletzung
Die meisten psychisch kranken Patienten im LWL-Maßregelvollzug wurden wegen Körperverletzung (48 Prozent), Tötungsdelikten (18 Prozent) und Sexualdelikten (13 Prozent) verurteilt. Brandstiftungen wurden von elf Prozent der Patient:innen begangen, fünf Prozent der Patient:innen begingen Raub, Erpressung oder Diebstahl. Fünf Prozent der nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch verurteilten Patienten fallen auf sonstige Delikte wie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsdelikte. Die Zahlen wurden zum 1.1.2026 erhoben. Sie unterliegen im Jahr leichten Schwankungen.
Straftaten von nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch untergebrachten Patienten
Vorwiegend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
Bei den suchtkranken Straftäter:innen im LWL-Maßregelvollzug überwiegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (35 Prozent), Raub- und Eigentumsdelikte (26 Prozent) sowie Körperverletzung (24 Prozent). Der Anteil der Patienten mit einem Tötungsdelikt oder Sexualdelikt ist gering. Die Zahlen wurden zum 1.1.2026 erhoben. Sie unterliegen im Jahr leichten Schwankungen.